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| Impressum und AGB | |||
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StNr.: 28 220 05347 |
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AGB: |
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| Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgestaltung 1.1 Der Abschluß von Verträgen zwischen Auftraggeber und Frantzen Personaltraining über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. 1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. 2. Leistungen des Trainers 2.1 Das von uns durchgeführte Seminar dient der beruflichen Weiterbildung. 2.2 Frantzen Personaltraining erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber. 2.3 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt. 2.4 Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren. 2.5 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet nur in Verbindung mit gebuchtem Trainingsabschlussbericht statt. 3. Honorare und Kosten 3.1 Das erste Kontaktgespräch durch den Trainer ist unentgeltlich. 3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Kalendertag für Besuche, Besprechungen, Analysen, Trainings/Seminare, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die von uns oder gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, in Rechnung gestellt. 3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. 3.4 50 v.H. des Gesamtpreises werden nach Auftragserteilung per Anzahlungsrechnung fällig. 3.5 Reise- und Aufenthaltskosten sowie Tagesspesen werden gesondert berechnet. 3.6 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. 4. Sicherung der Leistungen 4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers. 4.2 Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. 4.3 Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. 4.4 Frantzen Personaltraining ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 4.5 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Frantzen Personaltraining wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluß jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. 4.6 Kann die Maßnahme vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden,
bemüht sich Frantzen Personaltraining, den Termin anderweitig zu
besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten
zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei
Absagen innerhalb von 3 Monaten vor Beginn der Trainingsmaßnahme
50 %, bis zu 2 Monaten vorher 75 % und bis zu 1 Monat vorher 100 % des
Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. 4.7 Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, das Seminar/Training durch aktive Mitarbeit zu fördern, andernfalls liegt ein wichtiger Grund vor, der einen Ausschluß rechtfertigt. Ein solcher Grund kann auch außerhalb des Kurses liegen. 5. Allgemeine Bestimmungen 5.1 Für Eigentum, das während eines Kurses beschädigt wird oder abhanden kommt übernimmt Frantzen Personaltraining keine Haftung. 5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. 5.3 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. 5.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Frantzen Personaltraining oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist Rendsburg. Stand 05/2008 |
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